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   LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15   

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https://dejure.org/2016,34929
LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15 (https://dejure.org/2016,34929)
LAG Saarland, Entscheidung vom 07.09.2016 - 2 Sa 104/15 (https://dejure.org/2016,34929)
LAG Saarland, Entscheidung vom 07. September 2016 - 2 Sa 104/15 (https://dejure.org/2016,34929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB, § ... 273 Absatz 1 BGB, § 242 BGB, § 3 EFZG, § 319 ZPO, § 307 BGB, § 64 Absatz 2 b ArbGG, §§ 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 310 Absatz 3 BGB, § 305 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 309 Nr. 6 BGB, § 309 BGB, § 310 Absatz 4 Satz 2 BGB, § 339 BGB, § 305c Absatz 1 BGB, § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB, § 307 Absatz 1 BGB, § 307 Absatz1 S. 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 622 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 615 BGB, § 273 BGB, § 241 Absatz 2 BGB, § 7 EFZG, § 92 Absatz 2 Nr. 1 ZPO, § 64 Absatz 4 ArbGG, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Vertragsstrafenklausel bei unverhältnismäßiger Absicherung auch bei kleinsten Vertragsverstößen; Rücksichtnahmepflichten bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Vertragsstrafenklausel bei unverhältnismäßiger Absicherung auch bei kleinsten Vertragsverstößen; Rücksichtnahmepflichten bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes

  • rechtsportal.de

    Unwirksame Vertragsstrafenklausel bei unverhältnismäßiger Absicherung auch bei kleinsten Vertragsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenregelung darf kein Missverhältnis von Verletzung und Höhe der Strafe zulassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    a) Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung seit Reform des Schuldrechts im Jahr 2001 werden Arbeitsverträge im Sinne von § 310 Absatz 3 BGB als sogenannte Verbraucherverträge angesehen, insbesondere in den Fällen der einseitig vom Arbeitgeber vorgegebenen arbeitsvertraglichen Festlegungen (vgl. BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 20 bei juris m.w.N.).

    Es ist dabei aber zum Schutz des Arbeitnehmers bei der inhaltlichen Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BAG Urteil vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 - in NZA 2016, 945-949 - Rn. 11 bei juris; BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 38 bei juris m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht verlangt insofern von Arbeitgebern, dass sie die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Vertragsklausel so exakt beschreiben, dass der Arbeitnehmer die Folgen eines bestimmten Verhaltens hieraus eindeutig sehen und sein Verhalten demgemäß darauf ausrichten kann (vgl. BAG Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 717/07 - in NZA 2009, 370-378 - Rn. 47 bei juris m.w.N.; BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 44 bei juris m.w.N.; Nolde, Vertragsstrafenklauseln bei Vertragsbruch - angemessene und abschreckende Strafhöhe, NZA 2012, 62-68, unter II 3.).

    Bei der Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung wird die wechselseitige Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen beider Vertragspartner vorausgesetzt (vgl. BAG Urteil vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 - in NZA 2016, 945-949 - Rn. 22 bei juris; BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 48 bei juris m.w.N.).

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Es ist dabei aber zum Schutz des Arbeitnehmers bei der inhaltlichen Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BAG Urteil vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 - in NZA 2016, 945-949 - Rn. 11 bei juris; BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 38 bei juris m.w.N.).

    Bei der Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung wird die wechselseitige Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen beider Vertragspartner vorausgesetzt (vgl. BAG Urteil vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 - in NZA 2016, 945-949 - Rn. 22 bei juris; BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 48 bei juris m.w.N.).

    Unwirksam sind deshalb auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, dass sich im Entscheidungsfall gar nicht realisiert hat (vgl. BAG Urteil vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 - in NZA 2016, 945-949 - Rn. 26 bei juris).

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Mit einer solchen Bestimmung muss der Arbeitnehmer rechnen, es sei denn, sie seien an völlig versteckter Stelle im Arbeitsvertrag untergebracht (vgl. BAG Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 717/07 - in NZA 2009, 370-378 - Rn. 25 bei juris m.w.N.; Nolde, Vertragsstrafenklauseln bei Vertragsbruch - angemessene und abschreckende Strafhöhe, NZA 2012, 62-68, unter II 2.).

    Das Bundesarbeitsgericht verlangt insofern von Arbeitgebern, dass sie die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Vertragsklausel so exakt beschreiben, dass der Arbeitnehmer die Folgen eines bestimmten Verhaltens hieraus eindeutig sehen und sein Verhalten demgemäß darauf ausrichten kann (vgl. BAG Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 717/07 - in NZA 2009, 370-378 - Rn. 47 bei juris m.w.N.; BAG Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - in NZA-RR 2009, 519-526 - Rn. 44 bei juris m.w.N.; Nolde, Vertragsstrafenklauseln bei Vertragsbruch - angemessene und abschreckende Strafhöhe, NZA 2012, 62-68, unter II 3.).

    Ein berechtigtes Arbeitgeberinteresse scheidet aber insbesondere dann aus, wenn die Vertragsstrafe vorrangig eingesetzt wird, um neue, vom Sachinteresse des Arbeitgebers losgelöste Geldforderungen zu schaffen (vgl. BAG Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 717/07 - in NZA 2009, 370-378 - Rn. 51 bei juris m.w.N.).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Ein solches Zurückbehaltungsrecht kann auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung ausgeübt werden, wenn dem Arbeitnehmer ein gefälliger Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, welcher diesen jedoch nicht erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - in NZA 1985, 355-357 - Rn. 23 bei juris; BAG Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 - in NZA 1996, 1085-1087 - Rn. 19 bei juris; allgemein zum Zurückbehaltungsrecht erneut BAG Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - in NZA 2016, 417-422 - Rn. 37 bei juris).

    Denn nur so wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, den möglichen Anspruch des Arbeitnehmers zu prüfen und diesen dann auch gegebenenfalls zu erfüllen (BAG Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - in NZA 2016, 417-422 - Rn. 37 bei juris).

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08

    Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Vielmehr kommt es, weil § 307 BGB auf eine Rechtsgeschäftskontrolle hinausläuft, auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses an (vgl. BAG Urteil vom 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 -in ZTR 2011, 118-121 - Rn. 22 bei juris).

    Nach der Vorgabe für eine solche Geltungserhaltung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem " blue-pencil-Test " kommt es darauf an, dass eine Vertragsklausel sich in einen zulässigen Regelungsteil und einen unzulässigen Regelungsteil sprachlich aufteilen lässt, ohne dass der jeweilige danach übrigbleibende Teil für sich inhaltlich wie auch sprachlich sinnentleert stehen bliebe (vgl. BAG Urteil v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn.43 bei juris; BAG Urteil vom 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 -in ZTR 2011, 118-121 - Rn. 23 bei juris; BAG Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 - in NZA 2005, 682-687 - Rn. 37 bei juris).

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Ein solches Zurückbehaltungsrecht kann auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung ausgeübt werden, wenn dem Arbeitnehmer ein gefälliger Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, welcher diesen jedoch nicht erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - in NZA 1985, 355-357 - Rn. 23 bei juris; BAG Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 - in NZA 1996, 1085-1087 - Rn. 19 bei juris; allgemein zum Zurückbehaltungsrecht erneut BAG Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - in NZA 2016, 417-422 - Rn. 37 bei juris).

    So kann es einem Arbeitnehmer trotz bestehenden Lohnrückstandes dennoch verwehrt sein, seine Arbeitsleistung berechtigt zu verweigern, wenn der Lohnrückstand verhältnismäßig geringfügig ist, eine nur kurzfristige Verzögerung der Lohnzahlung zu erwarten ist, dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen kann oder aber der Lohnanspruch auf andere Weise gesichert ist (vgl. BAG Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - in NZA 1985, 355-357 - Rn. 29 ff bei juris; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 - in LAGE § 273 BGB 2002 Nr. 1 - Rn. 32-36 bei juris; sowie Becker, Zurückbehaltung der Arbeitsleistung - Wann ist die Ausübung des Rechts durch den Arbeitnehmer treuwidrig?, ArbRB 2010, 354-356 unter II m.w.N. aus der Rspr.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 5 Sa 202/04

    Arbeitsverweigerung, Abmahnung, Prämienforderung, Zurückbehaltungsrecht,

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Dies liefe ansonsten auf eine vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber nicht geschuldete Kreditierung der Lohnzahlungsverpflichtung hinaus (vgl. LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 - in LAGE § 273 BGB 2002 Nr. 1 - Rn. 25 bei juris).

    So kann es einem Arbeitnehmer trotz bestehenden Lohnrückstandes dennoch verwehrt sein, seine Arbeitsleistung berechtigt zu verweigern, wenn der Lohnrückstand verhältnismäßig geringfügig ist, eine nur kurzfristige Verzögerung der Lohnzahlung zu erwarten ist, dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen kann oder aber der Lohnanspruch auf andere Weise gesichert ist (vgl. BAG Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - in NZA 1985, 355-357 - Rn. 29 ff bei juris; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 23.11.2004 - 5 Sa 202/04 - in LAGE § 273 BGB 2002 Nr. 1 - Rn. 32-36 bei juris; sowie Becker, Zurückbehaltung der Arbeitsleistung - Wann ist die Ausübung des Rechts durch den Arbeitnehmer treuwidrig?, ArbRB 2010, 354-356 unter II m.w.N. aus der Rspr.).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Dabei tritt der Annahmeverzug allein aufgrund der Tatsache der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ein, wobei es - wie im Urteil des Arbeitsgerichts zutreffend ausgeführt -nicht darauf ankommt, inwieweit der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber gegenüber in tatsächlicher Form oder lediglich mündlich angeboten hat (vgl. BAG Urteil vom 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - in NZA 2012, 858-861 - Rn. 14 bei juris).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Nach der Vorgabe für eine solche Geltungserhaltung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem " blue-pencil-Test " kommt es darauf an, dass eine Vertragsklausel sich in einen zulässigen Regelungsteil und einen unzulässigen Regelungsteil sprachlich aufteilen lässt, ohne dass der jeweilige danach übrigbleibende Teil für sich inhaltlich wie auch sprachlich sinnentleert stehen bliebe (vgl. BAG Urteil v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn.43 bei juris; BAG Urteil vom 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 -in ZTR 2011, 118-121 - Rn. 23 bei juris; BAG Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 - in NZA 2005, 682-687 - Rn. 37 bei juris).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
    Nach der Vorgabe für eine solche Geltungserhaltung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem " blue-pencil-Test " kommt es darauf an, dass eine Vertragsklausel sich in einen zulässigen Regelungsteil und einen unzulässigen Regelungsteil sprachlich aufteilen lässt, ohne dass der jeweilige danach übrigbleibende Teil für sich inhaltlich wie auch sprachlich sinnentleert stehen bliebe (vgl. BAG Urteil v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn.43 bei juris; BAG Urteil vom 23.09.2010 - 8 AZR 897/08 -in ZTR 2011, 118-121 - Rn. 23 bei juris; BAG Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 - in NZA 2005, 682-687 - Rn. 37 bei juris).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

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